Impressum

Stratmann Immobilien

Nordwalder Str. 31
48341 Altenberge

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+49 2505 94344
+49 2505 94346
info@stratmann-immobilien.de
www.stratmann-immobilien.de

Magnus Stratmann Immobilien
Nordwalder Str. 31
48341 Altenberge
Tel: 02505-94344
Fax: 02505-94346

E-Mail: info@stratmann-immobilien.de
Internet: www.stratmann-immobilien.de

Geschäftsleitung: Magnus Stratmann

Erlaubnis nach $ 34c der Gewerbeordnung durch den Kreis Steinfurt vom 01.07.1990.

Gerichtsstand: 48565 Steinfurt

ST.-Nr. 311 / 5198 / 0483
Ident-Nr. DE 178736067


Datenschutzhinweis

Ihre Angaben werden ausschließlich an den Immobilien-Anbieter weitergeleitet - entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ihre Angaben werden nicht verkauft oder unbefugt an Dritte weitergegeben.

Geschäftsbedingungen der Firma Stratmann Immobilien in Altenberge

Alle Angaben basieren auf den mir von dritter Stelle erteilten Informationen und erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Bei eigenen Fehlern haften wir ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Alle Angaben erfolgen freibleibend. Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.

Die mir erteilten Aufträge gelten, soweit nicht anders vereinbart, bis zum schriftlichen Widerruf.

Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt bzw. keine anderen Sätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unser Honorar im Erfolgsfall

- für den Nachweis oder die Vermittlung einer Vertragsabschlussangelegenheit

   5,95 % inkl. Mehrwertsteuer vom Kaufpreis.

- bei gewerblichen Mietverträgen

   3 Nettomieten zzgl. 19 % Mehrwertsteuer = 3,57 Nettomieten inkl. Mehrwertsteuer.

Dieses Honorar wird jeweils mit dem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages fällig und zahlbar.

Der Provisionsanspruch bleibt bis zu 12 Monaten nach Ablauf des Maklervertrages bestehen, sofern der Vertrag nach Ablauf abgeschlossen wird.

Provisionspflicht besteht auch, wenn der Ankauf über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft bzw. dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma – auch wenn diese anders firmiert – über eine Privatperson oder über beratende Berufe abgewickelt wird.

Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von mir angebotenen Objekte zustande, so sind Sie verpflichtet, mir dies ohne Verzug mitzuteilen und mir die Vertragsbedingungen zu nennen. Unser Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschläge bei Zwangsversteigerungen erreicht wird.

Sollte ein durch von mir angewiesenes Objekt bereits bekannt sein, so sind Sie verpflichtet, mir dieses ohne Verzug mit Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen. Sollte ein bereits von mir angebotenes Objekt Ihnen danach direkt oder über Dritte angeboten werden, sind Sie andererseits verpflichtet, den Anbieter oder der Anbieterin gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

Meine Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte macht schadenersatzpflichtig. Kommt infolge von Weitergabe an Dritte ein Vertragsabschluss aufgrund unserer Angebote zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der uns entgangenen Provision zu erstatten. Weitergehenden Schadenersatz behalten ich mir ausdrücklich vor.

Meine Gebühr entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird oder infolge Verschuldens des Käufers durch Anfechtung hinfällig wird. Gleiches gilt, falls eine zusätzliche Genehmigung zu einem abgeschlossenen Geschäft aus Gründen versagt wird, die in der Person des Angebotsempfängers bzw. des Käufers liegen und die mir vorher nicht mitgeteilt worden sind.

Als Makler bin ich berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.

Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Teile gilt Steinfurt als vereinbart, falls der Angebotsempfänger Vollkaufmann ist, anderenfalls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

Die vorstehenden Bedingungen gelten für alle, auch für mündliche Angebote. Abweichende Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch mich gültig.

Eine etwaige Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht; etwa unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht wird.

 



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