Immobilien Stratmann
Nordwalder Straße 31
48341 Altenberge

Telefon: (0 25 05) 9 43 44
Telefax: (0 25 05) 9 43 46
Mobil: (01 71) 6 46 48 64
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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft für Immobilien Stratmann, Nordwalder Str. 31 in 48341 Altenberge


1.  Wenn nicht individuell vereinbart, beträgt die Provision 4% für die Makler-Vermittlungs-
     oder Nachweistätigkeit. Auslandsimmobilien 5% jeweils zuzüglich der gesetzlichen
     Mehrwertsteuer.

2.  Die Provision errechnet sich aus dem Objektpreis zuzüglich der gesetzlichen
     Mehrwertsteuer und ist bei Vertragsabschluss des notariellen Kaufvertrages vom Käufer
     zu bezahlen.
 
3.  Bei Erwerb eines von uns angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung,
     der Ausübung des Vorkaufsrechts, oder Erbbaurechts oder Miete statt Kauf, entsteht für
     den Erwerber die ortsübliche Vermittlungsprovision.

4.  Alle Angaben sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Weitergabe an Dritte
     verpflichtet zum Ersatz der entgangenen Provision.

5.  Eine vom Makler mitgeteilte Kaufgelegenheit gilt , wenn nich innerhalb von 7 Tagen
     widersprochen wird, als Erstangebot und bisher unbekannt.

6.  Dem Makler ist die Tätigkeit für den anderen Teil gestattet. Angebots- und Verkaufspreis
     brauchen nicht übereinstimmen.

7.  Alle Angaben erfolgen mit Einverständnis des Verkäufers. Irrtum, Zwischenverkauf oder
     Zwischenvermietung vorbehalten.

8.  Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkreit der Angebotsunterlagen wird nicht
     übernommen.
 
9.  Ist ein Bauvorhaben projektiert, errechnet sich die Provision aus den Geamtbaukosten.

10. Mündliche Absprachen und Zusagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen
     Bestättigung. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers. 

11. Bei Vermietung beträgt die Provision 2 Kaltmieten zuzüglich der gesetzlichen
     Mehrwertsteuer vom Mieter.

12. Angebote, die Maklern zur Mitarbeit als Gemeinschaftsgeschäft angeboten werden, sind
     unter dem Vorbehalt gegeben, dass der Kundenschutz für den Auftraggeber des Maklers
     (Der Immobilienmakler) nach Ablauf der Auftragsfrist für weitere zwei Jahre zugesichert
     ist. Der das Angebot weiterbearbeitende Makler haftet in diesem Fall für weitere zwei
     Jahre für die Hälfte der im Angebote angegebenen Provision, bei Mehrerlös
     ensprechen für die Hälfte der erziehlten Provision.

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